Kein Mensch auf der ganzen Welt
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Man kann sie nur suchen
sie finden und ihr dienen.
Die Wahrheit ist an jedem Ort.

Dietrich Bonhoeffer

Neues Beurteilungssystem der Bundeswehr – ein Debakel für die Personalführung

(Juli 2009)

Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat Ende Mai das neue Beurteilungssystem der Bundeswehr, das seit Januar 2007 in Kraft ist, für rechtswidrig erklärt. Damit sind alle Auswahl- und Verwendungsentscheidungen, für die bereits Beurteilungen nach dem neuen System vorlagen, auf rechtswidriger Grundlage erfolgt und damit anfechtbar. Zu welchen Unsicherheiten – um nicht von Chaos zu reden - diese Entscheidung führt, ist unschwer zu erkennen.

Der Wehrdienstsenat ist der Auffassung, dass eine derartig weitreichende Umgestaltung des Beurteilungssystems nicht allein im Erlasswege eingeführt werden durfte. Es mangele an einer normativen Grundlage, zumindest in Gestalt einer Regelung in der Soldatenlaufbahnverordnung. Leider hat sich der Senat, obwohl auch wichtige inhaltliche Bedenken gegen das neue Beurteilungssystem in dem Verfahren vorgebracht wurden, einer Entscheidung darüber mit dem Hinweis auf den formalen Mangel entzogen.

Man fragt sich natürlich, ob sich der Wehrdienstsenat, dessen Entscheidungen auch in anderen Fällen eher erratisch wirkten, der Auswirkungen seines Urteils bewusst war. Um es klar zu sagen: Eine solche Entscheidungspraxis, die bei allen Soldaten der Bundeswehr, über die in den letzten Jahren Auswahl- oder Verwendungsentscheidungen getroffen wurden, ein hohes Maß an Verunsicherung hervorrufen muss, halte ich für verantwortungslos. Wenn es nur um einen formalen Mangel ginge, hätte man eine Frist zu dessen Heilung setzen können.

Wie konnte es jedoch überhaupt zu einem solchen Debakel für die Bundeswehr kommen?

In Kasinogesprächen ist die Personalführung in der Bundeswehr zwar immer schon ein natürliches Reizthema gewesen, tatsächlich aber ist sie weitaus besser als ihr Ruf. Die Auswahl- und Verwendungsentscheidungen folgen klaren Regeln und Verfahren, die natürlich im Laufe der Zeit neuen Bedingungen und Anforderungen angepasst werden mussten. Nach meiner jahrzehntelangen Erfahrung als Betroffener und militärischer Vorgesetzter ist die Personalführung in der Bundeswehr weitaus besser organisiert als in anderen Bereichen des Öffentlichen Dienstes und der Wirtschaft. Der Wirtschaft hat sie im übrigen voraus, dass sich alle Investitionen in das Personal - von wenigen Ausnahmen abgesehen - für die eigene Organisation auszahlen. Jedenfalls können solche Investitionen kaum der „Konkurrenz“ zugute kommen. Daher haben Aus- und Weiterbildung in der Bundeswehr einen Stellenwert wie in kaum einer anderen Organisation. Das wichtigste Ziel der Personalführung ist es natürlich, jeden Dienstposten mit einem geeigneten und dafür angemessen ausgebildeten Soldaten zu besetzen. Darüber hinaus bemühen sich alle Verantwortlichen aber auch nach besten Kräften, den Wünschen der Betroffenen gerecht zu werden.

Die wichtigste Grundlage für die Personalführung sind die regelmäßigen Beurteilungen aller Soldaten. Leider hat bisher jedes neu eingeführte Beurteilungssystem nach wenigen Jahren an Aussagekraft verloren, weil ein objektiver Maßstab kaum zu definieren ist und Vorgesetzte dazu neigen, ihre Untergebenen durch besonders gute Noten motivieren zu wollen. Die so entstehende Noteninflation führte regelmäßig dazu, dass die quantifizierenden Bewertungen in der Beurteilung wegen mangelnder Trennschärfe kaum noch nutzbar waren. Auch bei den Verwendungsvorschlägen innerhalb von Beurteilungen werden vielfach Erwartungen geweckt, die nicht einzulösen sind. Der verständliche Wunsch der Personalführung, diesem systembedingten Abnutzungsprozess zu entgehen, führte zu den Überlegungen, ein grundlegend neues Beurteilungssystem zu entwickeln.

Die entscheidende Neuerung gegenüber den bisherigen Beurteilungsbestimmungen ist darin die Vorgabe verbindlicher Richtwerte bei der Bewertung der Leistungen. Danach werden alle Soldaten – je nach Dienstgrad – bestimmten Vergleichsgruppen zugeordnet. Innerhalb der jeweiligen Vergleichsgruppe hat sich die Leistungsbewertung in einer gewissen Bandbreite an vorgegebenen Mittelwerten zu orientieren, so dass sich eine über das Notenspektrum gestreckte Verteilung der Bewertungen der beurteilten Soldaten ergibt. Ein Abstimmungsprozess zwischen den Vorgesetzten soll sicherstellen, dass die Richtwertvorgaben grundsätzlich auf jeder militärischen Ebene eingehalten werden.

Die Verteidigungsbeamten des BMVg in Zivil und in Uniform hatten allerdings zwei Dinge nicht erkannt: Das darauf basierte neue Beurteilungssystem ist nur scheinbar logisch und im übrigen dazu geeignet, die im militärischen Bereich unabdingbare Kameradschaft zu untergraben. Das Heer hatte sich daher nachdrücklich gegen das neue Beurteilungssystem in der jetzigen Fassung ausgesprochen, wurde aber seinerzeit vom zuständigen Staatssekretär zur Mitzeichnung gezwungen.

Das neue System ist ungerecht, weil es davon ausgeht, dass der Qualitätsdurchschnitt in allen betrachteten Vergleichsgruppen gleich sei. Dies ist, wie jedermann weiß, unzutreffend. Selbstverständlich unterscheiden sich auch gleichdotierte Dienstposten in ihren Anforderungen. Und manche Dienststellen und Hauptquartiere stellen aufgrund ihrer Aufgaben nun einmal höhere Ansprüche an das dort verwendete Personal als andere. Man versetzt doch nicht leistungsschwächere Soldaten in solche Bereiche, z.B. ins Ministerium, nur damit auch dort der allgemeine Leistungsdurchschnitt der Streitkräfte abgebildet wird. Während es früher eine besondere Anerkennung und Ehre war, in einem Bereich mit hohen Leistungsanforderungen verwendet zu werden, ist es heute eher eine Bestrafung; denn man muss sich dort ja mit den Leistungsstärksten messen und wird im Vergleich zu ihnen zwangsweise abgewertet, damit der Schnitt stimmt. Unter Blinden dagegen ist bekanntlich der Einäugige König. Somit ist bereits die Grundannahme des neuen Beurteilungssystems falsch.

Noch schwerwiegender jedoch wirkt sich das neue System auf die vielbeschworene Kameradschaft in den Streitkräften aus. Früher konnte man sich über jede gute Leistung eines gleichgestellten Kameraden unbeschwert freuen, weil sie die Reputation des gemeinsamen Truppenteils und damit auch das eigene Selbstwertgefühl erhöhte. Und umgekehrt litt man nicht nur aus kameradschaftlicher Verbundenheit mit, wenn jemand bei der Lösung einer Aufgabe versagte.

Das neue Beurteilungssystem dagegen erzieht dazu, die Dinge anders zu betrachten: In der direkten Konkurrenz zu gleichgestellten Kameraden nutzt einem jeder Fehler, den ein anderer macht, und jede gute Leistung eines anderen erschwert das eigene Fortkommen. Dies wird auf Dauer die Kameradschaft unterminieren. Die ersten negativen Effekte sind nach Auffassung militärischer Vorgesetzter bereits heute erkennbar.

Mit diesen inhaltlichen Fragestellungen wird sich das BMVg jedoch aller Voraussicht nach nicht befassen. Da das Bundesverwaltungsgericht sich in seinem Urteil allein auf den vermeintlich erkannten formalen Mangel abstützt, wird das BMVg mit aller Macht versuchen, diesen Mangel so schnell wie möglich zu heilen. Das neue Beurteilungssystem in der Soldatenlaufbahnverordnung zu verankern, wird vermutlich auch bald gelingen; denn wer kann sich der Zustimmung entziehen, wenn es gilt, ein Chaos zu beseitigen? Wo der Gewinn in der Sache und vor allem für die Betroffenen liegen soll, wenn die bisherigen und – wie dargestellt – ungerechten und unzweckmäßigen Regelungen lediglich in eine andere Form gegossen werden, entzieht sich dem geneigten Betrachter.

Wer gegen die dargestellten inhaltlichen Mängel angehen will, muss erneut den Weg durch die Instanzen beschreiten, bis sich der Wehrdienstsenat dann vielleicht bequemt, auch ein Urteil in der Sache zu fällen. Das alles ist zwar nicht vernünftig, aber es zeugt vom gegenwärtigen Zustand der Wehrjustiz ebenso wie von dem der Führung unseres Ministeriums.