Kein Mensch auf der ganzen Welt
kann die Wahrheit verändern.
Man kann sie nur suchen
sie finden und ihr dienen.
Die Wahrheit ist an jedem Ort.

Dietrich Bonhoeffer

Die denkwürdigen Erlebnisse eines jungen Offiziers

Eine unendliche Geschichte - Teil I

(November 2007)

Ein Leutnant der Panzeraufklärungstruppe studiert an der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr in Hamburg. Sehr angetan von der Kameradschaft innerhalb seiner Truppengattung und aufgrund seiner guten Erfahrungen in der heilen Welt der Truppe will er nach seinem Studium Berufsoffizier werden. Nach kurzer Zeit kommt es in seiner Wohngemeinschaft an der Universität zu Misshelligkeiten, weil einige Mitbewohner durch ihr wenig kameradschaftliches Verhalten das gute Miteinander der übrigen beeinträchtigen. Als weder eine Aussprache noch die halbherzigen Bemühungen des zuständigen Vorgesetzten fruchten, entschließt sich der Leutnant - auch weil er sich vor eine ebenfalls betroffene Kameradin stellen will – im Mai 2005 zu einer förmlichen Beschwerde.

Leutnant

Bei der Beschwerdebearbeitung ergibt sich der Verdacht auf schwerwiegende Dienstvergehen des Kontrahenten und eines weiteren Offizieranwärters, so dass schließlich der zuständige Wehrdisziplinaranwalt (WDA) des Streitkräfteamtes den Fall an sich zieht und Vorermittlungen gegen die beiden Studenten aufnimmt. Mit dem Rücken an der Wand erheben sie nun ihrerseits den Vorwurf gegen den beschwerdeführenden Leutnant, er habe sich rechtsextremistisch und sexistisch geäußert. Dies wird ihm anlässlich seiner eigenen Vernehmung als Zeuge im Juni 2005 mitgeteilt.

Als der Leutnant erklärt, er würde sich gern dazu äußern, wird ihm bedeutet, das könne später geschehen, wenn die Vorwürfe konkretisiert seien. In den nächsten Wochen und Monaten bemüht sich der Leutnant vergeblich um eine Anhörung. Er beklagt sich auch bei seinem Vater, einem hochrangigen General des Heeres, dass er trotz seines Drängens nicht zu den Vorwürfen gehört wird. Der findet das alles zwar merkwürdig, sagt ihm aber: „Das ist Deine Sache, ich halte mich da raus. Da Du Dir nichts vorzuwerfen hast, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.“

Im August 2005 wird der Leutnant dann über vier konkrete Vorwürfe in Kenntnis gesetzt. Da jedermann, der ihn näher kennt, weiß, dass er nicht einen Hauch an Sympathie für rechtsradikales Gedankengut hegt, sondern im Gegenteil eher unduldsam gegenüber denen ist, die die Nazi-Verbrechen hingenommen und keinen Widerstand dagegen geleistet hatten, geht er davon aus, dass sich die Vorwürfe schnell klären würden. Daran hat auch sein Vater keinen Zweifel. Sein Vorgesetzter an der Universität sagt ihm, er möge sich keine Gedanken machen. Dass die beschuldigten Soldaten ihrerseits Gegenvorwürfe erhöben, sei nicht ungewöhnlich; der WDA sehe das genauso. Die Anhörungen und Vernehmungen dazu könnten allerdings noch dauern.

Ebenfalls im August 2005 hört der Leutnant, seine Wohngemeinschaft solle zerschlagen werden. Die Unverträglichkeiten, die aufgrund seiner Beschwerde offenkundig geworden seien, ließen dies geraten erscheinen. Er ist empört. „Die Mehrheit kommt sehr gut miteinander aus“, berichtet er seinem Vater, „aber anstatt die Störenfriede herauszunehmen, bestraft man mich und alle Anderen. Und ich werde dafür verantwortlich gemacht, weil ich mich beschwert habe.“ Er protestiert bei seinen Vorgesetzten, die ihm ihre Unterstützung zusichern. Letztendlich sieht man davon ab, die gesamte Wohngemeinschaft auseinanderzureißen, aber es wird befohlen, dass alle Kontrahenten, also auch der Leutnant und die ebenfalls betroffene Kameradin, die Wohngemeinschaft verlassen müssen. „Jetzt musst Du mir nur noch erklären, wegen einer Beschwerde werde man nicht benachteiligt“, sagt er seinem Vater verbittert, „ich werde mich an den Wehrbeauftragten wenden.“ „Würde ich auch tun“, meint sein Vater.

Anfang Oktober, als der WDA wieder zu Vernehmungen in Hamburg weilt, erkundigt sich der Leutnant erneut bei seinem Disziplinarvorgesetzten, warum er nicht endlich angehört werde. Man sagt ihm, er solle das mal so werten, dass er offensichtlich nicht im Fokus der Ermittlungen stehe. Am 21. Oktober 2005, einem Freitag, erhält er während der Wochenendheimfahrt auf dem Weg nach Bonn einen Anruf seines Vaters. Der informiert ihn in aller Kürze über ein Gespräch mit Generalleutnant Dieter, dem Inspekteur der Streitkräftebasis. Sein Vater berichtet ihm, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien offenbar in einer Meldung dem Inspekteur der Streitkräftebasis vorgelegt worden. Darüber hinaus sei vom Studentenbereich der Universität ein Besonderes Vorkommnis (BV) gemeldet worden, demzufolge er im Dezember 2004 vor einer Klausur beim Betreten eines Hörsaals den Nazi-Gruß ,Sieg Heil' verwendet habe. Sein Vater fragt ihn, ob dieser Vorwurf zutreffe und ob er dazu gehört worden sei. Mit allem Nachdruck erklärt er seinem Vater, dass dieser Vorwurf nicht zutreffe. Er sei entsetzt, dass ein solch schwerwiegender Vorwurf als BV gemeldet worden sei, ohne ihn, den Betroffenen, auch nur einmal dazu anzuhören. Er fragt sich, in welcher Armee er eigentlich dient, und braucht einige Zeit, um sich auf dem Autobahn-Parkplatz soweit zu sammeln, dass er ohne Gefährdung für sich und andere weiterfahren kann. Zuhause angekommen muss er trotz seiner eigenen großen Betroffenheit erst einmal seine völlig aufgelöste Mutter zu trösten versuchen.

Sein Vater kommt erst Samstagmittag von einer Tagung des Deutschen Bundeswehrverbandes nach Hause und berichtet ihm nun ausführlicher über sein Gespräch mit General Dieter vom Vortag. Offenbar sollten die Vorwürfe gegen ihn in einer Leitungsvorlage dem Minister gemeldet werden, weil sie den Sohn des Stellvertreters des Inspekteurs des Heeres beträfen. „Ich habe General Dieter die Entstehungsgeschichte dieser Vorwürfe - soweit ich sie noch in Erinnerung hatte - erläutert und ihn gefragt, wie es denn angehen könne, dass Vorwürfe, zu denen der Betroffene nicht einmal gehört worden sei, plötzlich in einer Meldung des Streitkräfteamtes im Ministerium aufschlügen.“ General Dieter habe sich darüber deutlich irritiert gezeigt und ihm später die Meldung des Streitkräfteamtes dazu überlassen: Er möge seinen Sohn zu den Vorwürfen befragen.

Nach dieser Einführung übergibt ihm sein Vater einzeln die Seiten mit den Vorwürfen gegen ihn zum Lesen. Die ersten sind in ihrer Formulierung identisch mit dem Schreiben des WDA Streitkräfteamt vom August. Er konzentriert sich daher auf die Vorwürfe 5 und 6. „Die mir in Vorwurf 5 zugeschriebenen Äußerungen treffen im wesentlichen zu, ich kann darin allerdings nichts Vorwerfbares erkennen“, erklärt er seinem Vater. „Ich auch nicht“, sagt der, „dass Du Dich in einer Vorlesung skeptisch zu ‚Begeisterung als Motivationsfaktor’ ausgesprochen und die SA als abschreckendes Beispiel genannt hast, ist doch kein Dienstvergehen. Was ist das für ein Schwachsinn, der Dir da vorgeworfen wird? Aber das Entscheidende ist der Nazi-Gruß ‚Sieg Heil‘.“

Der Leutnant erklärt seinem Vater erneut und mit allem Nachdruck, dass er diesen Nazi-Gruß nicht verwendet hat. „Ich kann mich an etliche Kameraden erinnern, die mit mir gemeinsam den Klausurraum betreten haben und denen ein solcher Gruß nicht hätte entgehen können.“ Sein Vater hat keinen Zweifel, dass er die Wahrheit sagt, setzt sich an den Computer und schreibt eine kurze Stellungnahme für den Inspekteur der Streitkräftebasis. Darin bittet er auch darum, dass endlich in dieser Angelegenheit zügig ermittelt werde. Für Disziplinarangelegenheiten gebe es schließlich ein Beschleunigungsgebot. Am Montagmorgen gibt er den gesamten Vorgang seinem dienstlichen Rechtsberater, einem erfahrenen Ministerialrat mit der Bitte, doch mal einen Blick darauf zu werfen, ob er sich deutlich genug ausgedrückt habe. Der findet, dass dies der Fall ist.

„Darf ich die Kenntnis von dieser Meldung eigentlich dem WDA gegenüber erwähnen?“, hatte der Leutnant seinen Vater gefragt. „Selbstverständlich“, hatte der geantwortet, „von dem stammt sie ja. Du solltest sie ihm um die Ohren schlagen, damit er sieht, was er mit seinem unprofessionellen Vorgehen im BMVg angerichtet hat. Hinter dem Rücken des Betroffenen so etwas in Umlauf zu bringen, ist ein grober Verstoß gegen die Wehrdisziplinarordnung - von den Grundsätzen der Inneren Führung ganz zu schweigen.“

Am 15. November wird der Leutnant endlich zu den Vorwürfen vernommen. Er stellt den WDA zur Rede: „Wie ist es möglich, dass solche schwerwiegenden Vorwürfe gegen mich, ohne dass ich davon weiß, als Meldung ins Ministerium gelangen können? Und warum fehlt jeder Hinweis darauf, dass es sich um Verdachtsmomente handelt? Dadurch dass sie im Indikativ formuliert sind, erscheinen sie doch wie erwiesene Tatsachen. So hat sie auch General Dieter zunächst aufgefasst. Das ist ja wie eine Vorverurteilung.“ Der WDA ist pikiert. Er räumt Mängel in der Darstellung ein und will wissen, woher der Leutnant die Meldung kenne. „Mein Vater hat sie mir vorgehalten.“ In seiner anschließenden Vernehmung erklärt er sodann, in welchem Zusammenhang er die ihm vorgeworfenen Formulierungen gebraucht hat. Er geht davon aus, überzeugend dargelegt zu haben, dass die Vorwürfe gegen ihn unzutreffend sind. Er nennt zudem eine Reihe von Entlastungszeugen, die seine Darstellung bestätigen könnten. Dann hört er nichts mehr von der Angelegenheit.

In der Woche vor Weihnachten erfährt er, gegen General Dieter und seinen Vater werde in dieser Angelegenheit ermittelt. Ihnen werde vorgeworfen, Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Heiligabend ist er zu Hause in Bonn. „Es ist ein Verrat von Dienstgeheimnissen, dass man dem Beschuldigten sagt, was man ihm vorwirft?“, fragt der Leutnant irritiert. „Das ist natürlich Unfug“, sagt sein Vater, „wir sind ja nicht bei der Stasi. Ich habe den Sachverhalt erläutert und bin sicher, dass die Angelegenheit damit für mich erledigt ist. Ich mache mir allerdings Sorgen um General Dieter. Er ist Kandidat für den Vier-Sterne-Posten des CINCNORTH. Das ist das erste, was man unter Hinweis auf laufende Vorermittlungen kippen wird. Tatsächlich ist er einigen unbequem geworden, weil er sich mit seiner Haltung in der Frage der Reservistenkonzeption nicht unbedingt Freunde geschaffen hat. Wenn man ihn aber nach § 50 Soldatengesetz in den einstweiligen Ruhestand schicken würde, könnte er natürlich die Frage aufwerfen, warum er gehen soll, obwohl er genau das umgesetzt hat, was auch der Generalinspekteur wollte. Damit hätte unser Freund Wolfgang dann ein Problem. Außerdem hat der Bundespräsident kürzlich erklärt, er wolle Zurruhesetzungen aus politischen Gründen nur noch vornehmen, wenn man ihm ein Gesamttableau über die geplanten Veränderungen in der neuen Regierung vorlege. Diese Begründung können sie also dem Bundespräsidenten gegenüber vergessen. Daher kommt ihnen diese Angelegenheit gut zu Pass. Da kann man prima versuchen, ihm etwas anzuhängen. Mir täte das unglaublich leid. Du weißt, dass ich mich dienstlich mit ihm ziemlich gezofft habe; aber in Deiner Angelegenheit war er der erste in der Hierarchiekette, der mit Kameradschaft und Fürsorge sowie gesundem Menschenverstand an die Sache herangegangen ist. Mir ist nicht klar, welche Rolle eigentlich der Generalinspekteur in dieser Angelegenheit spielt. Noch bevor wir in den Weihnachts-Gottesdienst gehen, werde ich ihm schreiben und ihn an seine Pflichten erinnern. Vielleicht sollte ich Deinen Aufsatz in der Juni-Ausgabe der Aufklärerzeitschrift beifügen, damit er sieht, wes Geistes Kind Du bist, und nicht etwa meint, Du seiest nun plötzlich rechtsradikal geworden. Er hat Dich ja lange nicht gesehen. – Hast Du eigentlich Neues in Deiner Disziplinarsache gehört?“

„Nein“, antwortet der Leutnant, „die von mir benannten Zeugen sind m.W. immer noch nicht vernommen worden. Ich habe im November erst mündlich, dann auch schriftlich Einsicht in die Ermittlungsakten beantragt. Ich möchte schon wissen, wer solche Gerüchte über mich verbreitet. Damit die Akten nicht durch die Gegend geschickt werden müssen, hatte ich angeboten, das an einem Freitag hier in Bonn zu tun, dann hätte ich es mit einem Wochenendbesuch bei Euch verbinden können. Ich habe dafür aber trotz mehrerer Nachfragen keinen Termin bekommen. Ich wusste gar nicht, dass an einem Freitag hier in Bonn nicht gearbeitet wird. Jetzt geht es nur noch in Hamburg, weil ich wegen der anstehenden Klausuren keine Studienzeit verlieren will.“ - „Wenn dieser WDA in meinem Verantwortungsbereich wäre, würde ich ihm Beine machen. Das kannst Du mir glauben.“ In Wirklichkeit hatte der Vater einen anderen Ausdruck gebraucht, der aber zur Veröffentlichung nicht geeignet ist.

Mitte Januar erfährt der Leutnant, er könne seine Akten am 25. Januar 2006 einsehen. Am 20. Januar ruft ihn abends sein Vater an: „Ich habe gestern in Berlin völlig überraschend das Gerücht gehört, meine Entlassungsurkunde sei schon gedruckt. Der Inspekteur wusste davon nichts. Heute Morgen habe ich den Staatssekretär deswegen zur Rede gestellt, der den Vorgang bestätigt hat. Ich habe ihm in aller Deutlichkeit gesagt, dass ich mir das nicht gefallen lassen werde. Am späten Nachmittag habe ich dann aus dem Führungsstab des Heeres erfahren, dass der Spiegel die Story hat. Tenor: „Der Bundesminister der Verteidigung beabsichtigt auf Vorschlag des Staatssekretärs Dr. Wichert, die Generale Dieter und Ruwe zu entlassen, weil Dieter einen vertraulichen Vermerk des WDA über die Ermittlungen an seinen alten Kumpel Ruwe weitergegeben hat, um dessen rechtsradikalen Sohn zu decken. Die Juristen des Ministeriums beurteilen dies als unzulässige Weitergabe von Dienstgeheimnissen.“ „Das gibt es nicht“, sagt der Leutnant, „aufgrund einer Verleumdung, die leicht aufzuklären gewesen wäre, werden zwei Generale rausgeworfen. Und ich werde öffentlich als Rechtsradikaler und Verursacher dieses Debakels bezeichnet. Wo lebe ich eigentlich? Was wirst Du tun?“

„Ich habe dem Journalisten vom Spiegel in einem langen Telephonat die Hintergründe der Angelegenheit, soweit sie mir bekannt sind, wahrheitsgemäß berichtet. Ich habe ihm gesagt, Du habest nicht einen Hauch an Sympathie für Rechtsradikalismus, und ihn gebeten, zumindest Dich aus der Angelegenheit herauszuhalten. Das wird vermutlich nicht funktionieren. Ich kann nur hoffen, dass er unsere Position einigermaßen fair wiedergibt. Wir können nur abwarten und im Internet beobachten, was Spiegel-Online bringt. Das Durchstechen dieser Angelegenheit an die Presse ist eine Mordssauerei. Das ist Verrat von Dienstgeheimnissen! Es kann ja nur aus dem BMVg kommen und passiert just an dem Tag, an dem der Staatssekretär feststellt, dass ich von der Sache Wind bekommen habe und mich wehren werde. Aus meiner Sicht kommen nur drei Personen dafür in Frage. Was Dich angeht, bitte ich Dich ganz herzlich: Tu Dir nichts an! Irgendwann wird die Wahrheit ans Licht kommen. Und Du bist nicht dafür verantwortlich, dass General Dieter und ich rausgeschmissen werden. Du bist dafür nur als Vorwand benutzt worden. M.E. wird die Sache sehr schnell platzen, und die dafür Verantwortlichen werden dann im Regen stehen.“

Am nächsten Montag findet sich der Leutnant im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ als Ursache der Affäre wieder. Immerhin wird in dem Artikel erwähnt, dass er seine Unschuld beteuert. Er macht sich aber größte Sorgen um seine Eltern und denkt auch an General Dieter. Jetzt spätestens müssten sich doch eigentlich seine Vorgesetzten zu Wort melden und sagen: „Halt! Was ist das für ein Unsinn? Wir kennen doch den jungen Mann. Der ist doch kein Rechtsradikaler.“ Aber nichts dergleichen geschieht – auch dann nicht, als er wenige Tage später in der Stadt, in der er lebt, in einem üblen Artikel mit Insiderwissen an den Pranger gestellt wird. Sein Vater ruft im Streitkräfteamt an: „Wissen Sie eigentlich, dass einer Ihrer Schutzbefohlenen gerade in übler Weise durch die Medien gezerrt wird?“ „Was meinen Sie mit Schutzbefohlener?“, ist die Gegenfrage des Stellvertretenden Amtschefs. Am Abend ruft ihn sein Vater an: „Ich fürchte leider, die Gerechtigkeit wird nicht von allein obsiegen. Nachdem sie das so in die Öffentlichkeit gebracht haben, werden sie alles daran setzen, Deinen Fall auf Deubel komm raus zu verzögern. Du brauchst einen Anwalt. Der Bundeswehrverband hat mir Herrn W. empfohlen. Der hat einen sehr guten Ruf. Nimm mal Verbindung mit ihm auf.“

Am Freitag, den 27. Januar 2006 werden General Dieter und sein Vater vom Bundesminister der Verteidigung in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Darüber wird in den Medien breit berichtet. Der Tenor ist unterschiedlich. Etliche Journalisten und einige Politiker äußern Kritik an der Art und Weise des Vorgehens; aber das Bild von den “kungelnden Generälen, die den rechtsradikalen Sohn des einen decken wollten“, bleibt hängen.

„Wird sich das jemals öffentlich korrigieren lassen?“, fragt sich der Leutnant.

Teil II