Kein Mensch auf der ganzen Welt
kann die Wahrheit verändern.
Man kann sie nur suchen
sie finden und ihr dienen.
Die Wahrheit ist an jedem Ort.

Dietrich Bonhoeffer

Quod licet... oder Gleichheit vor dem Gesetz?

Das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz in einem demokratischen Rechtsstaat gebietet, vergleichbares Handeln auch rechtlich gleich zu bewerten. Der geneigte Leser möge sich anhand der aufgeführten tabellarischen Auflistung selbst ein Urteil bilden, inwieweit diesem Prinzip im Fall Dieter/Ruwe gefolgt wurde. Wem die Schlagworte zu den zugrundeliegenden Sachverhalten nicht genügen, findet Verweise auf ausführlichere Darstellungen in anderen Dokumenten.
(Hinweis: Bei Nutzung des Internetexplorers wird die Tabelle in der Breite leider etwas überdehnt wiedergegeben.)

Vorgang Maßnahme
Information eines Betroffenen über eine falsche Anschuldigung (s. Chronologie der Ereignisse bis 24.10.2005)
beteiligt: Generalleutnante Dieter und Ruwe
vorgeblicher Verlust des Vertrauens des Ministers Dr. Jung, Entfernung beider Generale aus dem aktiven Dienst ca. 3 Jahre vor Erreichen der Altersgrenze (s. Plädoyer)
Kenntnis von diesem Vorgang ohne jedweden Einwand (s. Auszug Chronologie der Ereignisse)
beteiligt: Generalinspekteur Schneiderhan
besonderer Vertrauensbeweis des Ministers: zweimalige Verlängerung der Dienstzeit über die Altersgrenze hinaus (s. Auszug Plädoyer)
rechts- und wahrheitswidrige Information der Vors des VgAusschusses und des Wehrbeauftragten des BT über den Vorgang (s. Auszug Plädoyer)
beteiligt: Staatssekretär Dr. Peter Wichert
keine
die Staatsanwaltschaft Bonn stellt am 29.04.2008 die Ermittlungen gem. § 153, Abs. 1 StPO ein;
Minister Dr. Jung bleibt auf meine Eingabe hin untätig
Durchstechen einer vertraulichen Personalangelegenheit an das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL
beteiligt: unbekannt
keine
die von General Dieter und mir angestoßenen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen blieben diesbezüglich erfolglos (s. Auszug Strafanzeige)
herabwürdigende verleumderische Äußerungen eines Abgeordneten des Bundestages in der Öffentlichkeit
beteiligt: MdB Arnold
keine
Eingaben dazu an die Vors des VgA bis hin zum BT-Präsidenten blieben erfolglos
Nichtbearbeitung einer Wehrbeschwerde meines Sohnes (s. Auszug Disziplinarverfahren)
beteiligt: Insp SKB VAdm Kühn
keine
Nichtbearbeitung der Weiteren Beschwerde in dieser Angelegenheit
beteiligt: Bundesminister der Verteidigung
keine
der Antrag meines Sohnes dazu wird vom BVerwG als unzulässig zurückgewiesen (s. Auszug Erlebnisse, Teil II))
rechtswidrige Untersuchung meines Sohnes auf Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit ohne Anlass mit mehrtägigem stationären Aufenthalt in der psychiatrisch-neurolog. Abt. des BwKrhs HH (s. Auszug Erlebnisse, Teil II)
anordnender Vorgesetzter: Insp SKB VAdm Kühn
"anlassbezogener Hinweis an VAdm Kühn auf die zu beachtenden Zuständigkeiten" durch Staatssekretär Dr. Eickenbohm;
also nicht einmal eine Ermahnung für eine Anordnung, die gem. WDO einem Truppendienstgericht vorbehalten ist!
Äußerungen im Kameradenkreis, die angeblich hätten missverstanden werden können
beteiligt: Lt Ruwe
2 1/2 Jahre Beförderungsverbot (s. Urteil)
grobe Pflichtverletzungen und Fehler im Rahmen disziplinarer Vorermittlungen gegen Lt Ruwe (s. Auszug Chronologie)
beteiligt: Wehrdisziplinaranwalt des Streitkräfteamtes und BMVg - PSZ I 7
förderliche Versetzung des WDA in die Rechtsabteilung des BMVg
meine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Bw-Disziplinaranwalt vom 15.10.2007 zu den Pflichtverletzungen wurde nicht beschieden
auch der Wehrbeauftragte blieb untätig
wahrheitswidrige Unterrichtung des BVerwG über die Zuständigkeiten im BMVg in Personalangelegenheiten (s. meine Dienstaufsichtsbeschwerde dazu)
beteiligt: Referatsleiter PSZ I 7, Abteilungsleiter PSZ
keine
es seien keine Mängel festgestellt worden (s. Bescheid des Bundesministers der Verteidigung als pdf-Datei)
wahrheitswidrige Unterrichtung des Ministers über angeblichen "rechtsextremistischen Generalssohn"
beteiligt: Referatsleiter PSZ I 7, Abteilungsleiter PSZ
keine
auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde an Minister Dr. Jung vom 24.12.2007 erhalte ich am 14.03.2008 eine nichtsagende Antwort (s. dort)

Um die Frage der Überschrift aufzugreifen: Wie man aus der Gegenüberstellung unschwer erkennen kann, wird dem Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz in den dargestellten Fallbeispielen in überzeugender Weise Rechnung getragen. Wir leben halt in einem Rechtsstaat. Quod erat demonstrandum.