Kein Mensch auf der ganzen Welt
kann die Wahrheit verändern.
Man kann sie nur suchen
sie finden und ihr dienen.
Die Wahrheit ist an jedem Ort.

Dietrich Bonhoeffer

Auskunftsersuchen an die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses und den Wehrbeauftragten

16. Dezember 2007

Sehr geehrte Frau Vorsitzende!
Sie haben Ende Januar 2006 korrekterweise der Presse gegenüber eingeräumt, dass sie noch im Jahr 2005 von Staatssekretär Dr. Wichert vertraulich über den Disziplinarfall Dieter/Ruwe/Ruwe-Sohn sowie die Absicht informiert worden seien, General Dieter und mich nach § 50 Soldatengesetz in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen.

Am 21.12.2007 findet in dem von mir angestrengten Verwaltungsverfahren, in dem über die Rechtmäßigkeit meiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand im Januar 2006 entschieden wird, die Hauptverhandlung vor dem VerwG Köln statt. Ich benötige Ihre Unterstützung, damit ich vor Gericht belegen kann, in welcher Weise Sie seinerzeit von Staatssekretär Dr. Wichert unterrichtet wurden. Dies ist von erheblicher Relevanz für das Verfahren.

Mein Auskunftsersuchen kommt so kurzfristig, weil ich bis vor wenigen Tagen davon ausgehen konnte, dass Ihre Vorab-Unterrichtung in den Verwaltungsvorgängen, die das BMVg dem Gericht vorlegen muss, angemessen dokumentiert sei. Aus dem Original der Entscheidungsvorlage zur Anwendung des § 50 Soldatengesetz vom 28.12.2005, die das BMVg dem VerwG Köln trotz mehrfacher Anforderung erst vor wenigen Tagen zur Verfügung gestellt hat, ergibt sich jedoch, dass sie keinen Hinweis auf Ihre Unterrichtung enthält und zudem Minister Dr. Jung nicht vorgelegt wurde. Das Gericht und die Kläger sind über diesen Umstand seit fast zwei Jahren getäuscht worden. In den Gerichtsakten befinden sich auch sonst keinerlei Vermerke über Ihre vorab erfolgte Unterrichtung. Ich bitte Sie deshalb, mich darüber in Kenntnis zu setzen, wann und mit welchem Inhalt Sie von Staatssekretär Dr. Wichert über die Angelegenheit informiert wurden.

Im übrigen habe ich allen Anlass anzunehmen, dass Sie über den tatsächlichen Sachverhalt getäuscht wurden. Denn die Grundlage für Ihre Unterrichtung war offenbar die oben beschriebene Leitungsvorlage des Referats BMVg - PSZ I 7 vom 28.12.2005, die u.a. die Aussage enthält, es wäre bei Bekanntwerden der Vorwürfe in der Öffentlichkeit, unabhängig vom Wahrheitsgehalt, immer nur von hohen Offizieren der Bundeswehr, die rechtsextremistischen Generalssohn schützen, die Rede. Tatsächlich war der Personalabteilung zu diesem Zeitpunkt bewusst, dass dieser Topos nicht der Wahrheit entsprach. Denn in einem Schreiben des BMVg vom 23.11.2007 an Generalleutnant a.D. Dieter wird eingeräumt: „Seitens des BMVg - PSZ I 7 wurde der Sohn von GenLt a.D. Ruwe zu keiner Zeit als rechtsextremistisch orientiert bewertet.“

Dem Auskunftsersuchen stehen weder rechtliche noch sonstige Gründe entgegen. Insbesondere kann es keine datenschutzrechtlichen Bedenken geben, da es sich um verknüpfte Daten handelt, die jedem einzelnen der davon Betroffenen zustehen. Vorsorglich habe ich dennoch sowohl Generalleutnant a.D. Dieter als auch meinen Sohn um Zustimmung zu diesem Schreiben und meinem Auskunftsersuchen gebeten. Beide haben keinerlei Einwände. Generalleutnant a.D. Dieter unterstützt dieses Auskunftsersuchen vielmehr mit Nachdruck, weil auch seine Hauptverhandlung beim VerwG Köln für den 21.12.2007 terminiert ist.

Generalleutnant a.D. Dieter und ich haben ein Anrecht auf diese Information, da wir sonst unsere Rechte in der unmittelbar bevorstehenden Verhandlung beim VerwG Köln nicht angemessen wahrnehmen können. Ich gehe fest davon aus, dass Sie das Ihrige dazu beitragen, die Wahrheit in dieser Angelegenheit ans Licht zu bringen und dem Recht Geltung zu verschaffen.
Ich bitte Sie freundlichst um eine schnelle Bearbeitung, damit diese Information noch in die Hauptverhandlungen einfließen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jürgen Ruwe

3. Januar 2008

Bezug: Mein Auskunftsersuchen vom 16.12.2007, Ihre Antwort vom 17.12.2007

Sehr geehrte Frau Vorsitzende!
Mit Ihrem Schreiben vom 17.12.2007 teilen Sie mir mit, dass Sie meinem Auskunftsersuchen für meine Klage beim Verwaltungsgericht Köln nicht nachkommen könnten. Sie bitten um Verständnis, dass Sie sich als Parlamentarierin und Vorsitzende des Verteidigungsausschusses nicht zu einem laufenden Gerichtsverfahren einlassen würden, und bedauern, dass Sie mir keine andere Antwort geben könnten.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich für Ihr Verhalten kein Verständnis aufbringen kann, vielmehr darüber tief erschüttert bin. Sie ordnen mein Ersuchen offensichtlich falsch ein: Ich hatte Sie nicht ersucht, ein laufendes Gerichtsverfahren zu kommentieren oder gar in die Prärogative der dritten Gewalt einzubrechen. Ich hatte Sie lediglich gebeten, zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen, der seinerzeit zu meiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand gemäß § 50 Soldatengesetz geführt hat. Ihre - rechts- und wahrheitswidrige - Vorabinformation und die des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages durch Staatssekretär Dr. Wichert hat erst die Bedingungen für den behaupteten Vertrauensverlust des Bundesministers der Verteidigung geschaffen. Dabei handelte es sich bei dieser Vorabinformation immerhin um den Verrat personenbezogener Daten aus einem gerade begonnenen Disziplinarvorgang, deren Weitergabe die Wehrdisziplinarordnung klar entgegensteht. Dieser Vorgang ist daher vom BMVg dem Verwaltungsgericht gegenüber verschwiegen worden und in den Gerichtsakten des Verfahrens nicht dokumentiert.

Anstatt nun den Betroffenen, die sich als ehemalige Soldaten und hilfesuchende Bürger an Sie wenden, einfach nur die Wahrheit über diesen Vorgang mitzuteilen, verweigern Sie jegliche Auskunft darüber. Ich will Ihnen nicht vorenthalten, wie ich die Sache bewerte.
Der zuständige Staatssekretär des Hauses, dessen dienstliches Handeln der von Ihnen geführte Ausschuss kontrollieren soll, hat Sie und den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
- im Vorfeld der Entscheidung seines Ministers - und diese bereits antizipierend -,
- ohne dessen Billigung,
- unter Verstoß gegen § 9 der Wehrdisziplinarordnung (pdf),
- unter Verrat von Dienst-, zumindest aber von Privatgeheimnissen,
- zudem unwahr sowie
- die Verbreitung dienstlicher und privater Geheimnisse über die Medien zumindest in Kauf nehmend
über die Disziplinarfälle Dieter, Ruwe und Ruwe-Sohn informiert.

Staatssekretär Dr. Wichert hat dies offenkundig in der Absicht getan, beide parlamentarischen Institutionen in die von ihm intendierte Personalentscheidung einzubinden und damit ihre Kontrollfunktion zu unterlaufen. Dies geschah ganz offensichtlich mit der perfiden Behauptung, die beiden Generale Dieter und Ruwe hätten sich „schützend vor den rechtsextremistischen Generalssohn gestellt“ - wohlwissend, welche Reflexe dies bei Ihnen wie bei jedem anderen politisch sensitiven Adressaten hervorrufen würde. Dabei wurde - wie ich Ihnen bereits dargestellt hatte - mein Sohn seitens des BMVg zu keiner Zeit als rechtsextremistisch orientiert bewertet.

Wie Sie damals auf die Information reagiert haben, vermag ich nicht zu sagen. Dass die Unterrichtung rechtswidrig erfolgte, werden Sie - im Gegensatz zu Staatssekretär Dr. Wichert - vermutlich nicht gewusst haben. Wenn Sie angesichts des Ihnen vorgetragenen Sachverhalts und in Unkenntnis der tatsächlichen Umstände des Falles Verständnis für das Vorgehen des Ministeriums geäußert haben sollten, würde ich Ihnen das nicht einmal vorwerfen. Kein Verständnis habe ich jedoch dafür, wenn Sie heute, nachdem Sie wissen, dass Sie rechtswidrig und unwahr unterrichtet wurden, das Vorgehen des Staatssekretärs immer noch decken sollten, anstatt Ihrer parlamentarischen Pflicht zur Kontrolle dieses bemerkenswerten Vorgangs nachzukommen. Denn dadurch würden Sie sich der Komplizenschaft mit einem Staatssekretärs schuldig machen, der das Parlament rechtswidrig und unwahr zu meinem Nachteil unterrichtet hat, und die Integrität, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Parlaments beschädigen.

Der Gesamtvorgang weist eine solche Fülle von Rechtsverstößen des BMVg auf, dass er dringend der parlamentarischen Kontrolle unterzogen werden muss. Ein solcher Vorgang darf sich in der Bundeswehr nicht wiederholen. Deshalb bitte ich Sie nachdrücklich, ihn zum Gegenstand der Erörterung im Verteidigungsausschuss zu machen. Dies erscheint mir umso wichtiger, als die Verwaltungsgerichtsbarkeit einer Rechtsprechung anzuhängen scheint, die selbst eine bewusste Fehlinformation des Bundespräsidenten für irrelevant hält und auch General a.D. Dr. Kießling seinerzeit keinen Erfolg in einem Klageverfahren beschert hätte. Ich empfehle Ihnen, einen Ihrer Mitarbeiter einmal einen Blick in den Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission zu seinem Fall werfen zu lassen. Parallelen zum Fall Dieter/Ruwe sind offensichtlich. Ich würde Ihrem Ausschuss sehr gern Rede und Antwort stehen, um aufzuzeigen, dass die Rechtsverstöße und die Missachtung der Grundsätze der Inneren Führung durch das Bundesministerium der Verteidigung denen im Fall des Generals a.D. Dr. Kießling in nichts nachstehen, sondern sie sogar übertreffen.

Weitere Informationen über den Gesamtvorgang , insbesondere in welch skrupelloser Weise mein Sohn instrumentalisiert worden ist, um sich zweier Generale zu entledigen, können Sie meiner Website entnehmen (www.juergenruwe.de).

Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für ein gutes und erfolgreiches Jahr 2008
stets Ihr Jürgen Ruwe

Die unbefriedigende Antwort (Antwortschreiben als pdf-Datei) der Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses vom 24. Januar 2008 hierauf spricht für sich selbst. Ähnlich stellt sich der Schriftverkehr mit dem Wehrbeauftragten dar:

16. Dezember 2007

Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter!
Wie Ihnen nicht entgangen sein dürfte, habe ich mich trotz der fortdauernden Verletzung meiner Rechte in letzter Zeit nicht mehr an Sie gewandt, weil ich das Vertrauen in Ihre Amtsführung verloren habe. Was ich bisher nur vermuten konnte, hat sich jetzt als zutreffend herausgestellt: Sie tragen nicht zur Lösung meines Problems bei, sondern Sie sind Teil dieses Problems.

Nach den Informationen, die mir vorliegen, sind Sie - ebenso wie die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages - vorab von Staatssekretär Dr. Wichert unter Verstoß gegen § 9 der Wehrdisziplinarordnung über den Disziplinarfall Dieter/Ruwe/Ruwe-Sohn sowie die Absicht informiert worden, General Dieter und mich nach § 50 Soldatengesetz in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen.

Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses hat Ende Januar 2006 der Presse gegenüber eingeräumt, dass sie noch im Jahr 2005 von Staatssekretär Dr. Wichert über diese Angelegenheit vertraulich informiert worden sei. Im Gegensatz dazu haben Sie weder in meinem Gespräch mit Ihnen am 25. Januar 2006 - kurz vor meiner Entlassung - noch zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge meiner Eingaben an Sie Ihre Vorab-Information erwähnt. Sie haben vielmehr meinen Antrag vom 25. Mai 2007, meine Petitionsakte in Ihrem Amt zu diesem Zweck einsehen zu können, durch Herrn Mühlen mit Schreiben vom 7. Juni 2007 zurückweisen lassen.

Die Vorab-Unterrichtungen haben bei der Entscheidung über die Anwendung des § 50 Soldatengesetz insofern eine Rolle gespielt, als Minister Jung diesen Umstand bei seinen Erwägungen natürlich berücksichtigen musste. Daher sind sie von erheblicher Relevanz für mein Verfahren beim Verwaltungsgericht Köln, dessen Hauptverhandlung am Freitag, den 21.12.2007 stattfindet.

Bis vor wenigen Tagen konnte ich davon ausgehen, dass diese Vorab-Unterrichtungen in den Verwaltungsvorgängen, die das BMVg dem VerwG Köln in meinem Klageverfahren vorlegen muss, angemessen dokumentiert seien. Das BMVg hat jedoch fast zwei Jahre lang das Original der an Minister Dr. Jung gerichteten Entscheidungsvorlage vom 28.12.2005 zur Anwendung des § 50 Soldatengesetz dem VerwG vorenthalten. Als Grund für diese Beweisvereitelung vermutete ich, dass Ihre Unterrichtung und die der Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses dort vermerkt seien. Diese Vorlage, die dem VerwG Köln trotz mehrfacher Anforderung erst vor wenigen Tagen zur Verfügung gestellt wurde, enthält jedoch keinen Hinweis auf Ihre Unterrichtung. Zudem ist sie Minister Dr. Jung nicht vorgelegt worden. Das Gericht und die Kläger sind über diesen Umstand seit fast zwei Jahren getäuscht worden. In den Gerichtsakten befinden sich auch sonst keinerlei Vermerke über Ihre Vorab-Unterrichtung. Ich bitte Sie deshalb nachdrücklich, endlich Ihre mir unerklärliche Zurückhaltung aufzugeben und mich darüber in Kenntnis zu setzen, wann Sie von wem und mit welchem Inhalt über den Disziplinarfall Dieter/Ruwe/Ruwe-Sohn informiert wurden.

Im übrigen habe ich allen Anlass ... (wie bei VorsVgA)

Ganz offensichtlich sind die rechtswidrigen Vorab-Unterrichtungen erfolgt, um ein fait accompli zu schaffen. Als der Minister dennoch mit der Anwendung des § 50 Soldatengesetz zögerte, wurde die Angelegenheit - übrigens mit dem Hinweis, die Information stamme aus dem Amt des Wehrbeauftragten - an das Nachrichtenmagazin Der Spiegel durchgestochen, um Minister Dr. Jung in seiner Entscheidungsfindung endgültig „festzunageln“.

Dem Auskunftsersuchen stehen weder rechtliche noch sonstige Gründe entgegen. ...(wie bei VorsVgA)

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jürgen Ruwe

7. Januar 2008

Bezug: Mein Auskunftsersuchen vom 16.12.2007, Ihre Antwort vom 17.12.2007

Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter!
Mit Ihrem Schreiben vom 17.12.2007 auf mein Auskunftsersuchen vom 16.12.2007 teilen Sie mir mit, dass sich der Wehrbeauftragte im Hinblick auf mein anhängiges Gerichtsverfahren jeglicher Ausführungen enthalten werde, und bitten dafür um mein Verständnis.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich für Ihr Verhalten nicht das geringste Verständnis aufbringen kann, vielmehr darüber tief erschüttert bin. Sie ordnen mein Ersuchen offensichtlich falsch ein: Ich hatte Sie nicht ersucht, ein laufendes Gerichtsverfahren zu kommentieren oder gar in die Prärogative der dritten Gewalt einzubrechen. Ich hatte Sie lediglich gebeten, zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen, der seinerzeit zu meiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand gemäß § 50 Soldatengesetz geführt hat. Ihre - rechts- und wahrheitswidrige - Vorabinformation und die der Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages durch Staatssekretär Dr. Wichert hat erst die Bedingungen für den behaupteten Vertrauensverlust des Bundesministers der Verteidigung geschaffen. Dabei handelte es sich bei dieser Vorabinformation immerhin um den Verrat personenbezogener Daten aus einem gerade begonnenen Disziplinarvorgang, deren Weitergabe die Wehrdisziplinarordnung klar entgegensteht. Dieser Vorgang ist daher vom BMVg dem Verwaltungsgericht gegenüber verschwiegen worden und in den Gerichtsakten des Verfahrens nicht dokumentiert.

Anstatt nun den Betroffenen, die sich als Petenten an Sie wenden, einfach nur die Wahrheit über diesen Vorgang mitzuteilen, verweigern Sie jegliche Auskunft darüber. Ich will Ihnen nicht vorenthalten, wie ich die Sache bewerte.
Der zuständige Staatssekretär des Hauses, dessen dienstliches Handeln sie im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung im Auftrag des Parlaments kontrollieren sollen, hat Sie und die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses allem Anschein nach
- im Vorfeld der Entscheidung seines Ministers - und diese bereits vorwegnehmend -,
- ohne dessen Billigung,
- unter Verstoß gegen § 9 der Wehrdisziplinarordnung (pdf) ,
- unter Verrat von Dienst-, zumindest aber von Privatgeheimnissen,
- zudem unwahr sowie
- die Verbreitung dienstlicher und privater Geheimnisse über die Medien zumindest in Kauf nehmend
über die Disziplinarfälle Dieter, Ruwe und Ruwe-Sohn informiert.

Staatssekretär Dr. Wichert hat dies offenkundig in der Absicht getan, ... (wie VorsVgA)

Wie Sie damals auf die Information reagiert haben, vermag ich nicht zu sagen. Dass die Unterrichtung rechtswidrig erfolgte, haben Sie gewusst. Wenn Sie angesichts des Ihnen vorgetragenen Sachverhalts, in Unkenntnis der tatsächlichen Umstände des Falles und ohne die Betroffenen dazu gehört zu haben, Verständnis für das Vorgehen des Ministeriums geäußert haben sollten - und vieles spricht dafür -, hielte ich das für eine grobe Verletzung Ihrer Pflichten. Dadurch wird auch erklärlich, warum Sie sich unter fadenscheinigen Begründungen der Bearbeitung meiner Eingaben entziehen.

Wenn Sie heute, nachdem Sie wissen, dass Sie unwahr unterrichtet wurden, das Vorgehen des Staatssekretärs immer noch decken sollten, anstatt Ihrer parlamentarischen Pflicht zur Kontrolle dieses bemerkenswerten Vorgangs nachzukommen, hielte ich dies für skandalös. Sie würden sich damit zum Komplizen eines Staatssekretärs machen, der Sie rechtswidrig und unwahr zu meinem Nachteil sowie dem meines Sohnes unterrichtet hat, und die Integrität, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit Ihres Amtes beschädigen.

Der Topos des „rechtsextremistischen Generalssohn“ wurde vom BMVg wider besseres Wissen mit meinem Sohn verknüpft und in dieser Verknüpfung durch die genannten Vorab-Unterrichtungen ins Parlament hineingetragen. Er fand sich dort - so MdB Arnold - bei einem „großen Kreis von Wissenden“ wieder und gelangte schließlich - auf welchem Weg auch immer - an den Spiegel und damit in die breite Öffentlichkeit. Die Medien berichteten seinerzeit ausführlich über den so apostrophierten „rechtsextremistischen Generalssohn“. Meine wiederholten Hinweise, dass mein Sohn nicht einen Hauch an Sympathie für rechtsextremistisches Gedankengut hege, wurde von vielen als eine - bei einem Vater vielleicht verständliche - Schutzbehauptung abgetan. Solche Medienberichte aus dem Frühjahr 2006, in denen mein Sohn mit diesem Vorwurf behaftet wird, befinden sich noch heute in großer Zahl im Internet.
Das BMVg ist diesem falschen Vorwurf zu keiner Zeit entgegengetreten; es hat auch nicht - hilfsweise - einen der Zwischenvorgesetzten beauftragt, sich schützend vor den jungen Leutnant zu stellen. Bis heute hat sich bei ihm wie bei mir niemand für diese Angelegenheit entschuldigt oder auch nur ein Wort des Bedauerns ausgesprochen.

Sie können nicht ernsthaft glauben machen wollen, dass Sie dies alles für korrekt und der Untersuchung durch Ihr Amt für nicht wert erachteten. Ich fordere Sie deshalb erneut auf, mir die Wahrheit über Ihre Vorab-Information durch Staatssekretär Dr. Wichert nicht länger vorzuenthalten. Darüber hinaus bitte ich Sie nachdrücklich, sich endlich dieser Angelegenheit anzunehmen. Ein solcher Vorgang darf sich in der Bundeswehr nicht wiederholen.
Dies erscheint mir umso wichtiger, als die Verwaltungsgerichtsbarkeit einer Rechtsprechung anzuhängen scheint, die selbst eine Fehlinformation des Bundespräsidenten für irrelevant hält und auch General a.D. Dr. Kießling in einem Klageverfahren seinerzeit keinen Erfolg beschert hätte. Damals hat sich das Parlament der Angelegenheit angenommen. Die Rechtsverstöße und die Missachtung der Grundsätze der Inneren Führung durch das Bundesministerium der Verteidigung stehen denen im Fall des General a.D. Dr. Kießling in nichts nach, sondern übertreffen sie sogar. Walten Sie endlich Ihres Amtes!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jürgen Ruwe